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   BFH, 18.07.2006 - X B 39/06   

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https://dejure.org/2006,6439
BFH, 18.07.2006 - X B 39/06 (https://dejure.org/2006,6439)
BFH, Entscheidung vom 18.07.2006 - X B 39/06 (https://dejure.org/2006,6439)
BFH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - X B 39/06 (https://dejure.org/2006,6439)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 7h; ; EStG § 7h Abs. 2; ; EStG § 7h Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 10f; ; FGO § 86 Abs. 1; ; FGO § 86 Abs. 3; ; FGO § 86 Abs. 3 Satz 1; ; GVG § 17a Abs. 2; ; GVG § 17a Abs. 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7h Abs. 2; FGO § 86 Abs. 3
    Beschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Eine verweigerte Bescheinigung kann nicht über das in § 86 Abs. 3 FGO geregelte Verfahren der Urkundenvorlage erzwungen werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 07.05.2001 - VII B 199/00

    Steuergeheimnis - Schutz des Denunzianten

    Auszug aus BFH, 18.07.2006 - X B 39/06
    b) Die Regelung des § 86 Abs. 3 FGO setzt voraus, dass das FG im finanzgerichtlichen Verfahren die Vorlage der betreffenden (bereits vorhandenen) Urkunden und Akten, die Übermittlung elektronischer Dokumente oder Erteilung von Auskünften angeordnet hatte und die ersuchte Behörde sich daraufhin geweigert hat, dieser Aufforderung nachzukommen (vgl. BFH-Beschluss 7. Mai 2001 VII B 199/00, BFH/NV 2001, 1366, m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06

    Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende

    gegen a) den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 18. Juli 2006 - X B 39/06 -,.
  • BFH, 19.12.2006 - X E 7/06

    Erinnerung ohne Fehlerhaftigkeit des Kostenansatzes

    Mit Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06 hat der angerufene Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) die Beschwerde der Kostenschuldner und Erinnerungsführer (Kostenschuldner) gegen Beschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts verworfen bzw. zurückgewiesen und einen an den BFH gerichteten Antrag auf Durchführung eines Verfahrens nach § 86 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung abgelehnt.

    Zu deren Begründung verweisen sie auf eine am 17. Oktober 2006 erhobene und in Abschrift beigefügte Verfassungsbeschwerde, die u.a. gegen den Senatsbeschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06 und eine Reihe von Entscheidungen gerichtet ist, die nach der Verwaltungsgerichtsordnung ergangen sind.

  • BFH, 22.11.2007 - X E 11/07

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Absehen von der Erhebung von Kosten

    Die Vorschrift bietet keine Handhabe festzustellen, ob die Weigerung einer Gemeinde, eine Bescheinigung nach § 7h EStG auszustellen, rechtmäßig ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697).
  • BFH, 02.08.2007 - I B 89/07

    Aktenvorlage bei Gericht (hier: Überprüfung der Bescheinigung nach § 7h EStG auf

    § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragstellerin keine Grundlage (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 16.10.2006 - X B 132/06

    Anfechtbarkeit der Ladung zur mündlichen Verhandlung; Angreifbarkeit

    Zur Begründung wird auf den Beschluss des BFH vom 18. Juli 2006 X B 39/06 (BFH/NV 2006, 1697) verwiesen.
  • BFH, 24.01.2007 - II B 77/06

    Verweigerung der Vorlage von Urkunden

    Für ein solches selbständiges Verfahren bietet § 86 Abs. 3 FGO ersichtlich keine Rechtsgrundlage (vgl. BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697; X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698; in BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 80/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 11.07.2007 - X B 78/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 14.11.2006 - IX B 156/06

    Außerordentliche Beschwerde

    Für ihr Begehren bietet § 86 Abs. 3 FGO keine Rechtsgrundlage, geht es ihr doch nicht --wie gesetzlich vorausgesetzt-- um die Vorlage bereits vorhandener Urkunden oder Akten, sondern darum, die Ablehnung der Erteilung einer Bescheinigung nach § 7h EStG auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen (vgl. dazu die BFH-Beschlüsse vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, X B 45/06, BFH/NV 2006, 1698, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 83/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

    Die Vorschrift des § 86 Abs. 3 FGO bietet für das Begehren der Antragsteller keine Handhabe (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Juli 2006 X B 39/06, BFH/NV 2006, 1697, und X B 65/06, BFH/NV 2006, 1699).
  • BFH, 11.07.2007 - X B 82/07

    Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO dient nicht dazu eine verweigerte Bescheinigung

  • BFH, 21.11.2007 - X E 19/07

    Nichterhebung von Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

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